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Aktualisiert: 29. Mai 2025
Der Ortsvorsteher schrieb nach Köln, man sollte den Vormund ausfindig machen und ihm den Todesfall mitteilen. Die Familie lasse auch fragen, ob sie die Wäsche, den Wagen und den Soxhlet als Erbe behalten dürfe? Er, Ruppert, halte das für selbstverständlich. Er habe es nie gebilligt, daß man dieser armen Familie das Kind zugeschoben habe, und bitte den Vormund, die Beerdigungskosten zu zahlen.
Ich habe einen Prozeß mit meinem Nachbar, dem Grundbauer, um einen Acker, den einzigen, den ich besitze. Der Nachbar behauptet, daß mein Mann ihm auf dem Totenbette den Acker verkauft hätte für die Beerdigungskosten. Wie mein Hans gestorben war, kam der Grundbauer zu mir, sagte: er wolle für das Begräbnis Sorge tragen und alles so machen, wie es bei armen Häuslersleuten Sitte wäre.
Der Feldscher bestätigt: »Der ist erledigt!« Angestellte der Beerdigungsbrüderschaft nehmen sich der Leiche an. Pferd und Wagen werden verkauft, und mit dem Erlös werden die Beerdigungskosten bestritten. Kaum ist er beerdigt, als die Teufel seine Seele packen, sie nach der Hölle schleppen und dort dem Torbeamten übergeben.
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