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Aktualisiert: 28. Mai 2025
„Ich denke Anklage wegen Majestätsbeleidigung zu erheben.“ „Sie?“ „Jawohl, ich. Staatsanwalt Feifer hat Krankheitsurlaub, ich bin dran. Und, wie ich unmittelbar nach dem gestrigen Vorfall vor Zeugen festgestellt habe, war ich bei der Verübung des Deliktes nicht anwesend, bin also keineswegs verhindert, in dem Prozeß die Anklagebehörde zu vertreten.“ „Aber wenn niemand die Sache anzeigt!“
Ihn fragte Jadassohn geradeheraus: „Zeuge Buck, Sie haben ein notorisch schlechtgehendes Geschäft, wovon leben Sie?“ Hier entstand ein solches Gemurmel, daß Sprezius schnell eingriff: „Herr Staatsanwalt, gehört das wirklich zur Sache?“ Aber Jadassohn war allem gewachsen. „Herr Vorsitzender, die Anklagebehörde hat ein Interesse, den Nachweis zu erbringen, daß der Zeuge sich in wirtschaftlicher Abhängigkeit von seinen Verwandten, besonders aber von seinem Schwager, dem Angeklagten, befindet.
Die Anklagebehörde würde es vermieden haben, an die große Glocke zu rühren. Natürlich hatte man geglaubt, es handele sich um lauter Burschen vom Schlage des Kieselack. Nachdem in die Verhandlung eingetreten war, fragte der Vorsitzende die drei Angeklagten, ob sie sich schuldig bekennten. Kieselack fing sofort an, zu leugnen.
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