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Aktualisiert: 12. September 2025


Mehr denn eine halbe Million Taler im Jahre wurden durch den anhaltischen Schleichhandel den preußischen Kassen vorenthalten; der Zollertrag in den Provinzen Brandenburg und Sachsen stieg nachher, als Anhalt endlich sich dem preußischen System unterworfen hatte, bald von 3,135 auf 4,128 Millionen. Der Besitz einer souveränen Krone ohne Macht entsittlicht auf die Dauer ihren Träger.

Seit der alte Dessauer einst die sämtlichen Landgüter seiner Ritterschaft aufgekauft, hatten sich Landbau und Forstwirtschaft in den anhaltischen Ländchen unter der sorgsamen Pflege ihrer Fürsten glücklich entwickelt; alle seine natürlichen Interessen verwiesen dies blühende Gartenland, das der Industrie noch gänzlich entbehrte, auf den freien Verkehr mit den benachbarten gewerbereichen Bezirken Preußens.

Noch während diese anhaltischen Händel schwebten, eröffnete sich für Preußen plötzlich die Aussicht, auch größere deutsche Staaten in seine Zollgemeinschaft aufzunehmen.

Die kleinen Höfe ergriff ein jäher Schrecken, da sie so unsanft an die natürlichen Schranken ihrer Souveränität erinnert wurden. In einem verzweifelten Briefe fragte Großherzog Georg von Strelitz seinen königlichen Schwager, ob er denn wirklich den Bestand des Deutschen Bundes gefährden wolle. Friedrich Wilhelm aber ließ sich nicht beirren. Er sendete dem Schwager (Juli 1827) eine Denkschrift, welche nochmals die ganze Nichtswürdigkeit der anhaltischen Schleichhandelspolitik darstellte, und sagte: daraus möge er lernen, »daß das Interesse meiner Untertanen die getroffenen Maßregeln gebieterisch erheischte, daß ich dazu vollkommen berechtigt war, und daher weder die Aussprüche der Bundesversammlung noch das Urteil des Publikums in und außer Deutschland, sondern nur die Nachgiebigkeit der anhaltischen Fürsten eine

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