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Was er durch besondere Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner Kräfte mehr leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen der Arbeit bei Zeitlohn von jedem zu verlangen wäre, muß ihm als Mehrverdienst verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehrleistung schon genügenden Vorteil in der besseren Ausnutzung seiner Einrichtungen etc. hat.

Denn bei dem Prämiensystem bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur, wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt alle Mehrleistung direkt in seine Tasche.

Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote des Reingewinns herbeiführte. Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen, wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. So in sehr guten Geschäftsjahren.

Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen Interesses nicht fähig sind, bei der Verlängerung der täglichen Arbeitsdauer auf längere Zeit hin eine Mehrleistung zu erzielen, so ist guter Wille auch nicht erforderlich, um bei Verkürzung der Arbeitszeit eine Minderleistung zu verhindern.

Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er im Akkord arbeitet, mindestens 20 Proz. mehr verdienen können, als wenn er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß.

Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer Mehrleistung stand.

Ein sozialer Organismus, welcher der hier gekennzeichneten Vorstellungsart entspricht, wird die Mehrleistung, die ein Mensch auf Grund seiner individuellen Fähigkeiten vollbringt, ebenso in die Allgemeinheit überführen, wie er für die Minderleistung der weniger Befähigten den berechtigten Unterhalt aus dieser Allgemeinheit entnehmen wird: »Mehrwert« wird nicht geschaffen werden für den unberechtigten Genuß des einzelnen, sondern zur Erhöhung dessen, was dem sozialen Organismus seelische oder materielle Güter zuführen kann; und zur Pflege desjenigen, was innerhalb dieses Organismus aus dessen Schoß heraus entsteht, ohne daß es ihm unmittelbar dienen kann.

Denn die Arbeiter sind der großen Mehrzahl nach nicht in der Lage, ihres Standesinteresses wegen die Gelegenheit zu zeitweiligem Mehrverdienst von der Hand zu weisen; vor allem aber muß auch der Unternehmer darauf rechnen, daß in allen Fällen, in welchen dringende Rücksichten seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung des Personals erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne Verpflichtung des anderen Teils vorhanden sei wie es bei gutem persönlichen Verhältnis auch stets der Fall ist.

Damit nun alles dieses nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die Ausnahme allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung einer festen und mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch werde, muß den Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß die Inanspruchnahme freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle dringender Veranlassung beschränkt bleibe, d. h. sie muß für den Unternehmer zu einem ersichtlich schlechten Geschäft gemacht sein.