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Nach der Verfassung des Reichs hatte Jakob das Recht, fast alle öffentlichen Beamten, bei der Regierung, bei den Gerichten, in der Kirche, beim Militair und bei der Flotte zu ernennen. Bei der Ausübung dieses Rechts war er nicht, wie unsere gegenwärtigen Souveraine, genöthigt, in Übereinstimmung mit dem Rathe von Ministern, die das Haus der Gemeinen billigte, zu handeln. Es lag also auf der Hand, daß es, wenn er durch das Gesetz nicht streng verbunden war, nur Protestanten anzustellen, ihm frei stand, lauter Katholiken anzustellen. Die Anzahl der römischen Katholiken war unbedeutend, und es gab nicht einen einzigen Mann unter ihnen, dessen Dienste der Staat ernstlich vermißt haben würde. Das Verhältniß, in dem ihre Zahl zur Gesammtbevölkerung stand, war noch viel geringer als es gegenwärtig ist, denn gegenwärtig ergießt sich ein ununterbrochener Auswanderungsstrom von Irland in unsere großen Städte, während es im siebzehnten Jahrhunderte noch nicht einmal in London eine irische Colonie gab. Neunundvierzig Funfzigstel der Bewohner des Königreichs, neunundvierzig Funfzigstel des Vermögens des Königreichs, fast alle politischen, juristischen und militairischen Talente und Kenntnisse, die das Land besaß, waren protestantisch. Trotzdem hatte der König in thörichter Verblendung sich vorgenommen, sein unbegrenztes Ernennungsrecht als Mittel zum Proselytenmachen zu benutzen. Seiner Kirche angehören war in seinen Augen der erste Befähigungstitel für ein Amt. Der Landeskirche angehören war entschieden ein Grund der Nichtbefähigung. Er verwarf zwar in einer Sprache, welche den Beifall einiger leichtgläubigen Freunde der Glaubensfreiheit fand, die monströse Ungerechtigkeit des Religionseides, der eine kleine Minderheit der Nation von öffentlichen

Die Vorgeschichte ist, kurz gesagt, folgende: Als die österreichische Krone auf den Wert eines fünfzigstel Centimes herabgesunken war, begann das Chaos einzutreten.