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Er bat den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu verlängern . Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte noch nach Preußen gebracht werden.

Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem Parlament überreichten , könnte es scheinen, als ob ihr Handel in Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin, daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks, welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten. Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen . Gegen die englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten wurde, nicht eingeschritten . Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember erhielten jene die Erlaubnis, einen