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zweitens, als sich zu Anderem verhaltend, ein quantitatives Specificiren, ein Aheben des gleichgültigen Quantums wird. Dieses Maaß, ist insofern eine Regel und enthält die beiden Momente des Maaßes unterschieden, nämlich die ansichseyende quantitative Bestimmtheit, und das äußerliche Quantum.

Diese Reflexion-in-sich ist nur ein Subjektives, weil in ihrer Vermittelung der Unterschied nur noch als der vorausgesetzte ansichseyende, als Verschiedenheit des Objekts in sich, vorhanden ist. Die Bestimmung, die daher durch diese Beziehung zu Stande kommt, ist die Form einfacher Identität, der abstrakten Allgemeinheit.

Hiermit verändert sich nun überhaupt die Natur des Reflexions-Urtheils. Dasselbe war wesentlich Urtheil der Subsumtion. Das Prädikat war als das ansichseyende Allgemeiner gegen sein Subjekt bestimmt; seinem Inhalte nach konnte es als wesentliche Verhältnißbestimmung oder auch als Merkmal genommen werden; eine Bestimmung, nach welcher das Subjekt nur eine wesentliche Erscheinung ist.

Die Materie bestimmt ebensowohl sich selbst, als dieß Bestimmen ein für sie äußerliches Thun der Form ist; umgekehrt die Form bestimmt ebenso sehr nur sich oder hat die Materie, die von ihr bestimmt wird, an ihr selbst, als sie in ihrem Bestimmen sich gegen ein Anderes verhält; und beides, das Thun der Form und die Bewegung der Materie ist dasselbe, nur daß jenes ein Thun ist, d. h. die Negativität als gesetzte, dieß aber Bewegung oder Werden, die Negativität als ansichseyende Bestimmung.

Allein das ansichseyende Positive oder Negative heißt wesentlich, daß entgegengesetzt zu seyn, nicht bloß Moment sey, noch der Vergleichung angehöre, sondern die eigene Bestimmung der Seiten des Gegensatzes ist.

Dieser äußerliche Inhalt ist also verhältnißlos; eine unmittelbare Existenz; oder weil er als Inhalt die ansichseyende Identität der Ursache und Wirkung ist, ist auch er unmittelbare, seyende Identität. Dieß ist daher irgend ein Ding, das mannigfaltige Bestimmungen seines Daseyns hat, unter Anderem auch diese, daß es in irgend einer Rücksicht Ursache oder auch Wirkung ist.

Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat inhärirt in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist vielmehr das Ansichseyende, unter welches jenes Einzelne als ein Accidentelles subsumirt ist.

Aber drittens ist die Kraft nur erst ansichseyende und unmittelbare Thätigkeit; sie ist die reflektirte Einheit, und ebenso wesentlich die Negation derselben; indem sie von dieser verschieden, aber nur als die Identität ihrer selbst und ihrer Negation ist, so ist sie auf diese, als eine ihr äußerliche Unmittelbarkeit wesentlich bezogen und hat dieselbe zur Voraussetzung und Bedingung.

Sie ist ansichseyende Selbstständigkeit, und ist das Aufheben dieses Gesetztseyns und durch dieß Aufheben erst fürsichseyende und in der That selbstständige Einheit. Durch das Aufheben des Andersseyns oder Gesetztseyns ist zwar wieder das Gesetztseyn, das Negative eines Andern, vorhanden.

Insofern jedes gesetzt ist, als an ihm selbst sich widersprechend und aufhebend, so sind sie nur durch äußere Gewalt in der Absonderung von einander und von ihrer gegenseitigen Ergänzung gehalten. Die Mitte, wodurch nun diese Extreme zusammengeschlossen werden, ist erstlich die ansichseyende Natur beider, der ganze beide in sich haltende Begriff.