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Diesem in sich reflektirten Gesetztseyn, dem Bestimmten als Bestimmten, steht die Substanz als nicht gesetztes Ursprüngliches gegenüber. Weil sie als absolute Macht Rückkehr in sich, aber diese Rückkehr selbst Bestimmen ist, so ist sie nicht mehr bloß das An-sich ihrer Accidenz, sondern ist auch gesetzt als dieß Ansichseyn. Die Substanz hat daher erst als Ursache Wirklichkeit.

Indem sie ihr Gesetztseyn aufhebt, so ist diese ihre Reflexion die eigene Identität, in welche sie übergeht; indem sie aber diese Identität zugleich entäußert und als Materie sich gegenübersetzt, so ist jene Reflexion des Gesetztseyns in sich als Vereinigung mit einer Materie, an der sie Bestehen erhält; sie geht also in dieser Vereinigung ebenso sehr mit der Materie als einem Andern, nach der ersten Seite, daß sie sich zu einem Gesetzten macht, als auch darin mit ihrer eigenen Identität zusammen.

Die äußerliche Reflexion setzt also ein Seyn voraus, erstens nicht in dem Sinne, daß seine Unmittelbarkeit nur Gesetztseyn oder Moment ist, sondern vielmehr, daß diese Unmittelbarkeit die Beziehung auf sich, und die Bestimmtheit nur als Moment ist. Sie bezieht sich auf ihre Voraussetzung so, daß diese das Negative der Reflexion ist, aber so daß dieses Negative als Negatives aufgehoben ist.

Wenn ein Satz in ein Urtheil verwandelt werden soll, so wird der bestimmte Inhalt, wenn er z.B. in einem Zeitworte liegt, in ein Particip verwandelt, um auf diese Art die Bestimmung selbst und ihre Beziehung auf ein Subjekt zu trennen. Den Reflexions-Bestimmungen dagegen als in sich reflektirtem Gesetztseyn liegt die Form des Satzes selbst nahe.

Umgekehrt ist die Möglichkeit als die Reflexion-in-sich oder das Ansichseyn gesetzt als Gesetztseyn; was möglich ist, ist ein Wirkliches in diesem Sinne der Wirklichkeit, es hat nur so viel Werth als die zufällige Wirklichkeit; es ist selbst ein Zufälliges.

Diese seine Negation ist zwar ein anderes Selbstständiges; aber dieß ist ebenso wesentlich ein aufgehobenes. Das Existirende ist daher die Rückkehr seiner in sich selbst durch seine Negation und durch die Negation dieser seiner Negation; es hat also wesentliche Selbstständigkeit; so wie es gleich unmittelbar schlechthin Gesetztseyn ist, das einen Grund und ein Anderes zu seinem Bestehen hat.

Der Unterschied ist das Ganze und sein eignes Moment; wie die Identität ebenso sehr ihr Ganzes und ihr Moment ist. Dieß ist als die wesentliche Natur der Reflexion und als bestimmter Urgrund aller Thätigkeit und Selbstbewegung zu betrachten. Unterschied wie die Identität machen sich zum Momente oder zum Gesetztseyn, weil sie als Reflexion die negative Beziehung auf sich selbst sind.

Ferner als Grund und Begründetes auf einander bezogen, ist der Grund das in dem Andern als in seinem Gesetztseyn in sich reflektirte; der Inhalt also, welchen die Seite des Grundes hat, ist ebenso im Begründeten; dieses als das Gesetzte hat nur in jenem seine Identität mit sich und sein Bestehen.

Ihre Gegenwirkung enthält daher ebenso das Gedoppelte; daß nämlich erstlich was sie an sich ist, gesetzt wird, zweitens als was sie gesetzt wird, sich als ihr Ansichseyn darstellt; sie ist an sich Gesetztseyn, daher erhält sie eine Wirkung an ihr durch die andere; aber dieß Gesetztseyn ist umgekehrt ihr eigenes Ansichseyn, so ist dieß ihre Wirkung, sie selbst stellt sich als Ursache dar.

Was aber daran nothwendig ist, ist die substantielle Identität des Subjekts und Prädikates, gegen welche das Eigene, wodurch sich jenes von diesem unterscheidet, nur als ein unwesentliches Gesetztseyn, oder auch nur ein Namen ist; das Subjekt ist in seinem Prädikate in sein An- und Fürsichseyn reflektirt.