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66: HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n. 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173. 67: HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4. 68: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182. 60: HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff. 70: Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771. 71: Vgl.
Wohl eine Tagereise, bis man die Gäste sah. 731 Die Heimischen und Fremden litten Beschwerde da, Bis sie endlich kamen zu einer Veste weit, Die Santen war geheißen, wo sie Krone trugen nach der Zeit. Mit lachendem Munde Siegmund und Siegelind 732 Manche liebe Weile küssten sie Utens Kind Und Siegfried den Degen; ihnen war ihr Leid benommen. All ihr Ingesinde hieß man fröhlich willkommen.