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Aktualisiert: 9. Juni 2025
Johann Friedrich Böhmer verfaßte das wunderliche Büchlein »das Zollwesen in Deutschland geschichtlich beleuchtet«. Der Legitimist des heiligen Reiches stellte den kühnen Satz auf, die Zollfreiheit der deutschen Flüsse müsse von Recht wegen auch für die Landstraßen gelten.
Offenbar vermochten diese wohltätigen Verheißungen nur dann ins Leben zu treten, wenn die Erhebung der Schiffahrtsabgaben, wie der Artikel 115 ausdrücklich vorschrieb, von dem Zollwesen der Uferstaaten durchaus getrennt blieb und alle Beteiligten durch eine strenge Uferpolizei verhinderten, daß die freie Schiffahrt zum Schmuggel in die Nachbarlande mißbraucht würde.
Wenn Preußen sein Zollwesen einem weimarischen Beamten unterstellte, so durfte auch der Reußenstolz und der Gothaerdünkel nicht klagen. Gleichwohl erhoben Altenburg und Meiningen neue Bedenken; sie konnten sich nicht in den Gedanken finden, daß ihre Verwaltung fremder Aufsicht unterliegen solle. Schon war man nahe daran, ohne Meiningen abzuschließen.
Immerhin haben diese Bedenken der drei kleinen Königskronen den Beginn der Unterhandlungen verzögert. Erst im Dezember 1832 begannen die Konferenzen mit den Thüringern. Die preußischen Staatsmänner schlugen vor, eine Zentralbehörde für das thüringische Zollwesen zu bilden. Große Bestürzung; keiner der Kleinen wollte eine solche Beschränkung seiner Souveränität zugeben.
Noch war Hannover von England, Schleswig-Holstein von Dänemark abhängig, noch stand Luxemburg in unmittelbarer geographischer Verbindung mit dem niederländischen Gesamtstaate. Wie war ein gesamtdeutsches Zollwesen denkbar, so lange diese Fremdherrschaft währte? Auch die Verfassung mehrerer Bundesstaaten bot unübersteigliche Hindernisse.
Daneben bestanden in den alten Provinzen noch 67 verschiedene Tarife, nahezu 3000 Warenklassen umfassend; außerdem die kursächsische Generalakzise im Herzogtum Sachsen, das schwedische Zollwesen in Neuvorpommern, in den Rheinlanden endlich seit Aufhebung der napoleonischen Douanen ein schlechterdings anarchischer Zustand.
Die hessische Regierung aber hat das gute Zutrauen gerechtfertigt, sie ließ das neue Zollwesen unter der einsichtigen Leitung des Finanzrats Biersack fest und redlich durchführen.
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