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Aktualisiert: 30. April 2025
Die Alten hatten recht, wenn sie im Anschluss an Porphyrius nicht unterschiedslos alle Merkmale, die einem Dinge und nur ihm zukommen, in seine Definition aufgenommen wissen wollten, sondern nur gewisse wertvolle, die sie die wesentlichen nannten. Auch darin hatten sie recht, wenn sie von den wesentlichen Merkmalen nicht bloss die zufälligen, wie z.
Selbst die bloße Natur sei es, daß wir sie uns ohne Bewußtsein oder mit Bewußtsein begabt vorstellen; gewiß ist, daß sie nicht vermag, dem Übel vorzubeugen oder es wieder gut zu machen hätte dergleichen nicht übersehen, hätte nicht in dem Grade gefehlt aus Ohnmacht oder aus Mangel an Anlage, daß sie Gutes und Böses in gleicher Weise guten und bösen Menschen unterschiedslos zuteil werden ließe.
»Ein proletarischer Klassenkämpfer sein, das heißt nicht auf die bürgerliche Gesellschaft unterschiedslos drauflos prügeln ,« sagte ein anderer; die Arbeiter ergänzten: wir sollen mit ihr liebäugeln. Sie hatten unrecht zweifellos , wie jeder unrecht hat, den die Leidenschaft nicht nur dem Ziel entgegen vorwärts reißt, sondern blind und taub macht für alles, was rechts und links geschieht.
3. Die Strafdrohungen gegen piratische Akte zeichnen sich allgemein durch eine außergewöhnliche Härte aus. Doch erklärt sich diese angesichts der ungemeinen Schädlichkeit der Piraterie für das Wirtschaftsleben und der ihr zu Grunde liegenden gesellschaftsfeindlichen Gesinnung zur Genüge aus rein kriminalpolitischen Erwägungen. Nur das österreichische Recht, das von der Kriegsmarine eingebrachte Seeräuber unterschiedslos mit dem Tode bestraft und die Berücksichtigung der besonderen Erscheinungsform des Verbrechens, Täterschaft oder Teilnahme, Vollendung oder Versuch, ausdrücklich abweist , scheint der Auffassung des Piraten als eines nicht durch die Kriegsgesetze geschützten Feindes nicht ganz fern zu stehen, zumal gegen Seeräuber, deren man auf andere Weise als mit Hilfe der Kriegsmarine habhaft geworden ist, die wesentlich milderen Vorschriften der allgemeinen Strafgesetze Anwendung finden (St. G. B. § 190 f.).
So machte ich zur Regel meiner Untersuchungen: den absoluten Zweifel und die absolute Vermeidung bisher beschrittener Wege ... Da ich bisher keinerlei Beziehungen zu irgend einer wissenschaftlichen Partei hatte, so war es mir um so leichter, den Zweifel unterschiedslos anzuwenden und Ansichten mit Mißtrauen zu begegnen, die bisher universelle Zustimmung gefunden hatten.
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