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Aktualisiert: 1. Mai 2025
Die männlichen Familienglieder müssen sich während der Tätowierperiode in Baumbast kleiden, auch müssen sie die ganze Zeit über im Hause anwesend sein. Befinden sich die Männer auf Reisen, so darf kein weibliches Familienglied tätowiert werden. Beim Kenjastamm der Uma-Tow darf nur dann tätowiert werden, wenn sich gleichzeitig auch die Tochter eines vornehmen Häuptlings behandeln lässt.
Die Frauen der Bahau und Kenja dürfen sich nur zu bestimmten Zeiten tätowieren lassen, da für die Dauer der Tätowierperiode die ganze Familie Verbotsbestimmungen unterworfen ist. Meistens wird nach der Reissaat, in der Jäteperiode, tätowiert, da für dergleichen dann am meisten Zeit vorhanden ist. Bei den Kajan am Mendalam ist in der Saatzeit das Blutvergiessen verboten, daher auch das Tätowieren.
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