Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !

Aktualisiert: 1. Juni 2025


Sie sind gemäß §§ 8, 9 in diesen Angelegenheiten die Vertreter der Stiftung als des Inhabers der Firma, nicht Beauftragte der Stiftungsverwaltung.

Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des § 5 oder des § 113 dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung nicht bestehen, so soll bis zur Neukonstituierung einer solchen die Vertretung und die Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne weiteres auf die jeweils in Funktion stehende Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte, und falls letztere nicht mehr bestünde, auf die Geschäftsleitung des ältesten in Jena oder Umgegend bestehenden Stiftungsbetriebes übergehen.

Organe der Stiftung. Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer Person, die Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung ihrer Angelegenheiten soll stets eine besondere »Stiftungsverwaltung« bestehen. welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen dieses Statuts.

Endlich ist auch die in § 4 der Stiftungsverwaltung übertragene Vermögensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungstätigkeit in Frage steht, auf dasjenige Vermögen der Stiftung zu beziehen, welches nicht zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen gehört.

Gegenüber allen Hinweisungen auf derartige Gepflogenheiten anderwärts soll die Stiftungsverwaltung in den strikten Vorschriften des § 94 einen Rückhalt zur Abwehr haben.

Wort des Tages

lebensgrundes

Andere suchen