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Aktualisiert: 5. Juni 2025
Außerdem gelangten, da ich als Miterbe des Friedrich Engelsschen literarischen Nachlasses testamentarisch eingesetzt worden war, die meisten meiner Briefe wieder in meinen Besitz, die ich im Laufe mehrerer Jahrzehnte mit Friedrich Engels und Karl Marx gewechselt hatte. Den Hauptinhalt dieser Briefe, die wesentlich in die Zeit des Sozialistengesetzes fielen, werde ich im dritten Bande benutzen.
Dieselbe Erfahrung machte später die deutsche Sozialdemokratie unter der Herrschaft des Sozialistengesetzes, unter dem die Behörden schließlich es auch als unmöglich ansehen mußten, die Versammlungs- und Organisationsverbote und die Unterdrückung der Blätter und Literatur in derselben Weise fortzuführen, wie das in den ersten Jahren unter dem Sozialistengesetz geschehen war.
Der Urheber dieser Entdeckung ist meines Wissens der frühere Oberbürgermeister von Jena, Eucken, jetzt Bezirksdirektor in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung des Sozialistengesetzes amtierte und durch seine hiesige Tätigkeit das Ansehen besonderer Objektivität und strengster Unparteilichkeit, auch in politischen Dingen, sich erworben hatte.
Die Rolle, die er aber jetzt in der österreichischen Arbeiterbewegung spielte, wurde immer mehr eine zweideutige und führte schließlich zur Spaltung. Aber auch seines Bleibens war auf die Dauer nicht in Oesterreich. In der Zeit des Sozialistengesetzes lebte er in Paris und kam hier bei unseren Parteigenossen in den Verdacht, im Dienste der preußischen Polizei zu stehen.
Erst als Ende März die Frage der Verlängerung des Sozialistengesetzes auf der Tagesordnung stand, wuchs mein Interesse mit der dramatischen Bewegtheit der Verhandlungen.
Was einer der wenigen Staatsmänner der Partei, Georg von Vollmar, nach dem Fall des Sozialistengesetzes unter dem empörten Widerspruch der radikalen Elemente in der Partei erklärt hatte: daß in dem Maße, in welchem wir einen unmittelbaren Einfluß auf den Gang der öffentlichen Angelegenheiten gewinnen, wir unsere Kraft auf die nächsten und dringenden Dinge konzentrieren müßten und »dem guten Willen die offene Hand, dem schlechten die Faust« zu zeigen sei, das hatte sich von Jahr zu Jahr als immer notwendiger erwiesen, und vor der Logik der Tatsachen wich die radikale Phrase bloßer Verneinung Schritt vor Schritt zurück.
Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus Anlaß der bevorstehenden Aufhebung, ist nach
Fürst Bismarck äußerte im Herbst 1878 bei der Beratung des Sozialistengesetzes, es sei diese meine Rede gewesen, die ihm die Gefährlichkeit des Sozialismus vor Augen führte. Davon war an jenem Tage, an dem ich diese Rede hielt, nichts zu bemerken.
Es gibt, wie früher angeführt, in unserem Land kein Gesetz, das »Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig vielen Personen an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, abgesehen von der Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen stellte; und es gibt nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch kein Gesetz, welches irgend einer Partei die öffentliche, mündliche Propaganda für irgendwelche, seien es selbst nach der Meinung bestimmter Kreise »staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen verböte, soweit diese Propaganda die Schranken respektiert, die das Strafgesetzbuch errichtet hat.
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