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Es wurde beschlossen, daß Johnson vor der Vollziehung der Strafe seiner Priesterwürde entkleidet werden sollte. Die Prälaten, denen die Verwaltung der Londoner Diöcese von der hohen Commission übertragen war, forderten ihn vor sich in das Kapitelhaus der St. Paulskathedrale. Sein Benehmen während der Ceremonie machte einen tiefen Eindruck auf alle Anwesenden. Als ihm sein heiliges Gewand ausgezogen wurde, rief er aus: »Ihr nehmt mir meinen Rock, weil ich mich bemüht habe, Euch den Eurigen zu erhaltenDas Einzige was ihn bei der ganzen Ceremonie wirklich zu betrüben schien, war der Augenblick als man ihm die Bibel aus der Hand riß. Er sträubte sich schwach das heilige Buch herzugeben, küßte es und brach in Thränen aus. »Die Hoffnungen, die ich ihm verdanke«, sagte er, »könnt Ihr mir nicht raubenEs wurden einige Versuche gemacht, um den Erlaß der Peitschenstrafe für ihn zu erwirken. Ein römisch-katholischer Priester bot für die Summe von zweihundert Pfund seine Fürsprache an. Das Geld würde aufgebracht und der Priester that sein Möglichstes, aber vergebens. »Mr. Johnson«, sagte der König, »hat den Muth eines Märtyrers, und er soll deshalb auch einer werdenWilhelm III. sagte einige Jahre später von einem der giftigsten und unerschrockensten Jakobiten: »Er hat sich vorgenommen ein Märtyrer zu werden, und ich habe mir vorgenommen, seine Hoffnung zu vereitelnDiese beiden

In =Sicilien= kam 1724 die letzte Verbrennung von Ketzern und Hexen vor. Der »Glaubensakt«, wie man das Autodafé zu Palermo nannte, betraf eine Nonne und einen Ordensbruder, welche als Anhänger der Molinistisch-quietistischen Ketzerei dem Feuer übergeben wurden. Das Ganze war ein glänzender pomphafter Akt, an welchem mehrere hundert Personen (die sämmtlich lucullisch bewirthet wurden) theils amtlich theils als eingeladene Zuschauer theilnahmen. Bei diesem Akte wurden nun noch sechsundzwanzig andere Personen gemassregeltreconciliirt«). Unter diesen befanden sich zwölf Personen, die man als Hexen (fattuchiere) und Hexenmeister in Untersuchung gezogen hatte, sowie ein sechsundsechzigjähriger Greis, der schon 1721 »wegen Zauberei und Aberglauben« bestraft und jetzt als rückfälliger Sünder abermals in die Hand der Inquisition gerathen war. Der letztere wurde zu lebenslänglichem Gefängniss verurtheilt. Alle sechsundzwanzig aber wurden verurtheilt »zur Schmach (mit gelben Kleidern angethan und ausgelöschte gelbe Wachskerzen in der Hand tragend) durch die Strassen der Stadt« geführt zu werden. Ausserdem wurde ihnen temporäre Haft oder Verbannung und den Hexen Peitschenstrafe zuerkannt. Eine Hexe sollte zweihundert Hiebe erhalten. Diese Strafe wurde am 7.