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Die ganze Anklage fiel daher in sich selbst zusammen und das Publikum erwartete mit großer Freude eine vollständige Freisprechung. Die Kronjuristen änderten nun abermals ihre Taktik, ließen die Anklage auf Abfassung eines Libells ganz fallen und unternahmen es, zu beweisen, daß die Bischöfe in Middlesex ein Libell veröffentlicht hätten. Das war nicht leicht.

Der Vertheidiger wendete dagegen ein, die Bischöfe seien gesetzwidrig verhaftet worden, und ihr Erscheinen vor dem Gerichtshofe sei daher nicht ordnungsgemäß. Die Frage, ob ein Peer unter einer Anklage wegen Libells sein Erscheinen vor Gericht gehörig zu verbürgen habe, wurde ausführlich erörtert und endlich von der Mehrheit der Richter zu Gunsten der Krone entschieden.

Die Freiheit, ohne Censur zu drucken, gereichte der überwundenen Partei zu wenig oder keinem Vortheil, denn die Stimmung der Richter und Geschwornen war der Art, daß kein Schriftsteller, den die Regierung wegen eines Libells verfolgte, die geringste Hoffnung hatte, freigesprochen zu werden.

Sie seien Peers des Reiches, sagten sie, die besten Rechtsgelehrten von Westminster Hall hätten ihnen gesagt, daß keinem Peer in einer Untersuchung wegen Libells persönliche Bürgschaft angesonnen werden könne, und sie hielten sich nicht für berechtigt, auf eines ihrer Standesvorrechte zu verzichten.

In Folge dessen wurde beschlossen, den Erzbischof und die sechs anderen Bittsteller unter der Anklage auf Abfassung eines aufrührerischen Libells vor den Gerichtshof der Kings Bench zu stellen. Daß sie für schuldig befunden werden würden, daran war kaum zu zweifeln, denn die Richter und ihre Unterbeamten waren Werkzeuge des Hofes.