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Aktualisiert: 4. Mai 2025
Der arme Geistliche erbot sich, dieselbe als Konkubine jährlich zu verzinsen; allein, das war umsonst, sie musste fort. Darauf nahm er seine fortgeschickte Konkubine wieder zu sich, und alles war in bester pfäffischer Ordnung; der Generalvikar hatte nichts dagegen zu erinnern!
Einst lud er einen Pfarrer samt seiner Konkubine zu sich. Ersteren ließ er in das Kloster kommen, aber die Dirne musste draußen bleiben. Auf das schärfste befragt, leugnete der Pfarrer standhaft und beteuerte mit einem heiligen Eid, dass er ganz keusch mit seiner Magd lebe.
Sie dekretierten, dass jeder Geistliche, mochte er nun eine Konkubine haben oder nicht, einen bestimmten jährlichen Hurenzins entrichten müsse. Als Beleg dafür, dass das Konkubinat unter den Geistlichen im 15.
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