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Aktualisiert: 3. Mai 2025


Gewiß, ein Ensemble von zehn lebendigen Menschen verlangt, sich standesgemäß zu nähren, zu kleiden und zu Triumphen geführt zu werden. Obendrein: eine Konkubinatsstrafe von hundertachtzig Franken war zu zahlen der Beamte der Kriminalabteilung hatte zweimal bereits die Quittung präsentiert und von der Fischerei konnte man das nicht bestreiten. Das wußte Flametti selbst.

Freilich: hingehen mußte man, zu ihm, in seine Wohnung; ihn bitten, devotest, um soviel Güte. Aber wer weiß: vielleicht würde er's tun. Ein gutes Ensemble von ihm, exotisch, wild, mit der Streitaxt, brutal und alles wäre in Ordnung. Herr Schnabel würde nicht Nein sagen können: schon wegen der Konkurrenz. Die Konkubinatsstrafe könnte beglichen werden. Die Schwierigkeit wäre behoben.

Auch die Gäste am Kartentisch waren aufmerksam geworden. "Na", sagte Flametti, "was hat's? Du kennst doch das damische Luder!" Der Wirt schien das "damische Luder" durchaus nicht zu kennen. "Ne Halbe?" rief die Kellnerin. Und Flametti nahm Platz. "Du mußt nämlich wissen", vertraute er dem Wirt, "ich hab' doch die Konkubinatsstrafe, weil wir nicht verheiratet waren.

"Das machen Sie gut!" unterbrach sich Flametti mit einer Floskel aus seinem Varietéjargon, "freie Luft!" Ihm fiel die Konkubinatsstrafe ein. Was wird nun damit geschehen? Nachdem der Türke versagt hat? Kranemann wird keinen Pardon mehr geben. In die Wohnung wird er kommen mit dem Arrestbefehl. Mit dem Loch wird er drohen. Er, Kranemann, ihn, Flametti arretieren! Flametti lachte.

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