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Aktualisiert: 20. Mai 2025


Vom hexenhaften Buttergewinn erzählt Jac. Sprenger im Hexenhammer, pars 2, quaest. 1, cap. 14 folgende Begebenheit. An einem Maitag empfanden mehrere zusammen über Feld Spazierende grosse Lust, frische Maibutter zu geniessen. Sie standen zufällig an einem Flusse. Ich will euch solche besorgen, sprach einer von ihnen, wartet nur ein wenig.

Die Verdächtigte beging nun einen argen Fehler; sie behauptete nämlich, die angeblich durch sie in diabolische Besessenheit gebrachten Schwestern verstellten sich nur oder wären von unglücklicher Einbildung geplagt, =indem es Besessene, Zauberer und Hexen gar nicht gebe=. Nach dem Hexenhammer war die Unglückliche hiermit als Ketzerin erwiesen, d.

Uebrigens begegnen wir eben damals in =Baiern= allerlei Vorkommnissen, welche beweisen, dass der Dämonenglaube und die Hexenverfolgung hier von jeher ganz besonders heimisch gewesen war. Denn nicht nur ward hier noch 1754 ein dreizehnjähriges Mädchen hingerichtet, und 1756 ein vierzehnjähriges Mädchen, weil es mit dem Teufel Umgang gepflogen, Menschen behext und Wetter gemacht habe, enthauptet , sondern es wurde bei den kurbaierischen Landgerichten sogar noch im Jahr 1769 eine amtliche Instruktion zum »=Malefiz-Inquisitions-Prozesseingeführt, welche ganz und gar dem Hexenhammer entsprach. In demselben werden den Richtern zunächst die genauesten Belehrungen über das »Laster der Zauberei, Hexerei oder Schwarzkunst« gegeben, wobei zwischen Schwarzkünstlern (magi), eigentlichen Zauberern (praestigiatores), Segensprechern (incantatores oder exorcistae), sowie necromanticis, Wahrsagern (haruspices, arioli), Veneficis und eigentlichen Hexen (sagae, lamiae, striges) oder Unholden sorgfältig unterschieden wird.

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