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Aktualisiert: 16. Mai 2025


Die Staatsbahn macht für sich geltend, daß sie zu den best ausgerüsteten österreichischen Bahnen gehört, daß Unfälle durch Mängel des Oberbaues und Schienenbruch sich auf ihren Linien relativ und absolut in weit geringerer Zahl ereignen, als auf anderen österreichischen Bahnen, und daß die Generalinspektion nie vorher Veranlassung zu irgend welchen einschneidenden Bemängelungen des Bauzustandes gefunden habe.

Und Aufgabe der Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen ist es, durch ständige Überwachung sich zu überzeugen, ob der Bauzustand der Bahnen und ihrer Betriebsmittel die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gewährleisten, und die Unternehmungen zu zwingen, alle wahrgenommenen, die Sicherheit des Betriebes gefährdenden Mängel schleunig zu beheben; nötigenfalls können die Herstellungsarbeiten auf Kosten der Bahn durch den Staat besorgt werden; und wenn eine Eisenbahnunternehmung ungeachtet wiederholter Ermahnungen die Anordnungen der vorgesetzten Behörde nicht befolgen sollte, kann nach dem österreichischen Eisenbahnkonzessionsgesetz die Regierung die Sequestration der Eisenbahn anordnen.

Aus der Entfernung der Langsamfahrtsignale vor Behebung der gerügten Mängel würde man schließen müssen, daß der Bauzustand der Staatsbahn denn doch nicht so ist, daß er die Betriebssicherheit gefährdet; und daß die Generalinspektion mit der Aufstellung der Langsamfahrtsignale ein wenig zu rasch vorgegangen ist.

Das läßt nur den Schluß zu: daß die Generalinspektion die Jahre her ihrer Überprüfungspflicht in unzureichender Weise nachgekommen ist, oder daß man sich entschlossen hat, an den Bauzustand einer Bahn einen strengeren Maßstab anzulegen, als es bisher der Fall war. Man geht wohl nicht fehl, wenn man letzteres annimmt.

Mit einem Male, förmlich über Nacht, findet die Generalinspektion, daß der Bauzustand wesentliche Gebrechen aufweist, deren völlige Behebung Jahre und Millionen erfordern wird.

Und wenn die Generalinspektion 120 Langsamfahrtsignale aufstellte und damit zum Ausdruck brachte, daß vor Behebung der Mängel größere Geschwindigkeiten mit der Betriebssicherheit unvereinbar sind, wie konnte sie die von der Prager Handelskammer dringend verlangte, sofortige Entfernung der meisten dieser Signale rechtfertigen, da für die Behebung aller Mängel eine Frist von Monaten und Jahren gegeben ist?

Dann ging der löbliche Eifer der zur Untersuchung des Bauzustandes der Staatsbahngesellschaft entsendeten Beamten der Generalinspektion weiter.

Wie entstand diese von Amts wegen herbeigeführte Verkehrsanarchie? Die Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen hat auf den Linien der Staatsbahngesellschaft an 120 Langsamfahrtsignale aufstellen lassen. Die ersten dieser Signale galten nur den Schnellzügen. So wurde eine neue Art Langsam-Schnellzüge geschaffen.

Zwei Fragen: Die Mängel, deren Behebung der Staatsbahn aufgetragen wird, sind unmöglich von heute; wie kommt es, daß die Generalinspektion erst jetzt zur Wahrnehmung dieser Mängel kam?

Das ist eine neue Art des Eisenbahnverkehrs: fahrplanmäßige Schnellzüge, die langsam zu fahren haben und infolgedessen alle Anschlüsse versäumen. Seit einigen Wochen ist diese neue Verkehrsart auf den Linien der österreichisch-ungarischen Staatseisenbahngesellschaft eingeführt, von Amts wegen, nämlich auf Anordnung der Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen.

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hauf

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