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Dann ging der löbliche Eifer der zur Untersuchung des Bauzustandes der Staatsbahngesellschaft entsendeten Beamten der Generalinspektion weiter.
Die Staatsbahn macht für sich geltend, daß sie zu den best ausgerüsteten österreichischen Bahnen gehört, daß Unfälle durch Mängel des Oberbaues und Schienenbruch sich auf ihren Linien relativ und absolut in weit geringerer Zahl ereignen, als auf anderen österreichischen Bahnen, und daß die Generalinspektion nie vorher Veranlassung zu irgend welchen einschneidenden Bemängelungen des Bauzustandes gefunden habe.
Man sieht, die Behörde hat ausreichende Befugnisse, die Unternehmungen zur Erhaltung der Bahn in gutem Zustande zu verhalten, und schon der Umstand, daß das abschließende Urteil über die Beschaffenheit des Bauzustandes einer Bahn im freien Ermessen der überwachenden Behörde liegt, muß jede Bahnunternehmung veranlassen, die behördlichen Anordnungen, die den Bauzustand der Bahn betreffen, ohne Verzug zu befolgen. Um so mehr mußte die