Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !

Aktualisiert: 26. Mai 2025


Mai 1829 wurde der Vertrag unterzeichnet. Preußen- Hessen und Bayern-Württemberg versprachen einander bis zum Jahre 1841 Zollfreiheit für alle inländischen Erzeugnisse der Natur, des Gewerbefleißes und der Kunst; nur für eine Reihe wichtiger Fabrikwaren sollte, auf Bayerns Andringen, zunächst bloß eine Zollerleichterung um 25 Prozent eintreten, bis allmählich die völlige Befreiung erfolgen könne.

Die Zölle auf Fabrikwaren standen niedriger als in Preußen, die auf Kolonialwaren etwas höher: vom Kaffee erhob Preußen 6 Tlr. 20 Sgr. für den Zentner, Bayern-Württemberg 15 Gulden für den um etwa 9 Prozent schwereren bayrischen Zentner.

November vorlegte, entsprach allein dem badischen Interesse, war für alle anderen Staaten unannehmbar. Er schlug ein System sehr niedriger Finanzzölle vor, für den Zentner Kolonialwaren 30 Kreuzer bis 2 fl., für Fabrikwaren 5 bis 15 fl. Sätze, welche Aretin viel zu gering fand. Der Streit blieb unlösbar, da beide Teile sich auf unwiderlegliche Gründe stützten.

Auch das Volk vermißte sie nicht, da der Freihandel wohlfeile Fabrikwaren vom Auslande brachte.

Und doch hat die große Freihandelsbewegung unseres Jahrhunderts nicht in England, sondern in Preußen ihren ersten bahnbrechenden Erfolg errungen. Das wiederhergestellte französische Königtum hielt in dem Tarife von 1816 die strengen napoleonischen Prohibitivzölle gegen fremde Fabrikwaren hartnäckig fest.

Er will mäßige Finanzzölle namentlich auf die Gegenstände allgemeinen Gebrauchs, auf die Kolonialwaren legen; die dem heimischen Gewerbefleiß notwendigen Rohstoffe gibt er frei, die Fabrikwaren schützt er durch Zölle, die ungefähr der üblichen Schmuggelprämie entsprechen; feindselige Schritte des Auslandes sollen mit Repressalien erwidert werden.

Wort des Tages

schreibbuch

Andere suchen