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Aktualisiert: 28. Mai 2025
Wohl hatte die Buergerschaft von Pergamon unter der kraeftigen Fuehrung ihrer dadurch zu erblichem Fuerstentum gelangten Vorsteher sich des unwuerdigen Joches entledigt, und die schoene Nachbluete der hellenischen Kunst, welche kuerzlich der Erde wieder entstiegen ist, ist erwachsen aus diesen letzten, von nationalem Buergersinn getragenen hellenischen Kriegen.
Dazu noch ein anderes. Mehrere Beispiele zeigen, daß jüngeren Söhnen des Königs, auch wohl Fremden, Teile des Landes zu erblichem Besitz abgetreten wurden, gewiß unter der Oberhoheit des Königs, aber doch mit so fürstlicher Befugnis, daß sie auch zu Waffendienst aufbieten und eigene Truppen halten durften. So hatte der jüngere Bruder des ersten Alexandros, Arrhidaios, das Fürstentum Elymiotis im oberen Lande erhalten, und es blieb in dessen Geschlecht; so des Perdikkas Bruder Philippos ein Gebiet am oberen Axios. Das Königtum konnte nicht erstarken, wenn es diese Fürstenlinien nicht zur Gefolgschaft zu halten vermochte, zumal solange die Paionen, die Agrianer, die Lynkestier, andere Grenzgebiete unter selbständigen Fürsten ihnen Rückhalt gaben. Zuerst Alexandros
Es waren außer Silverius noch einige andere rechtgläubige Priester und eine Mehrzahl vornehmer Römer aus den Adelsgeschlechtern des westlichen Kaiserreichs anwesend, die seit Jahrhunderten in fast erblichem Besitz der höheren Würden des Staates und der Stadt geblieben.
Unleugbar hatten diese okkupierten Domaenen zum Teil seit dreihundert Jahren sich in erblichem Privatbesitz befunden; das Bodeneigentum des Staats, das seiner Natur nach ueberhaupt leichter als das des Buergers den privatrechtlichen Charakter verliert, war an diesen Grundstuecken so gut wie verschollen und die jetzigen Inhaber durchgaengig durch Kauf oder sonstigen laestigen Erwerb zu diesen Besitzungen gelangt.
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