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Vollkommen mit Herrn Professor Stolz einverstanden, erkläre ich: Jeder Geistliche und jeder Mensch, welcher die Sünde für ein größeres Uebel hält denn Wahnsinn und Leibestod und daran glaubt, daß im Himmel Ein Bekehrter mehr Freude verursache denn 10 Gerechte, muß folgerichtig ein Anhänger der einsamen Haft der Verbrecher werden, zumal die Erfahrung an manchen Orten und besonders auch zu Bruchsal trotz der ungünstigsten Verhältnisse bewiesen hat, bei richtiger Behandlung der Zellenbewohner seien die Fälle von Geistesstörung und Tod kaum häufiger, als in einsamer Haft und Bekehrungen gemeiner Verbrecher nichts weniger als eine Seltenheit, ohne daß die Bekehrten einem krankhaften Muckerthum oder einseitigem Fanatismus sich ergeben.

Nicht im Individuum, sondern im Ganzen, der Welt und ihren Ordnungen verwirkliche sich der "Weltgeist", die "Idee", das "Absolute". Und nur die Idee oder das Absolute habe ein absolutes Recht. Wer sich in "einseitigem" Wollen, in einseitiger Betonung seiner Persönlichkeit gegen die Ordnung der Dinge auflehne, lehne sich gegen die Idee auf und verfalle in Schuld. Und diese Schuld müsse sich rächen.

Die Regierung, um ein übriges zu tun, warnte den Magistrat vor einseitigem Verfahren. Darauf erwiderte der Magistrat in einem Anfall von Trotz und Entrüstung: ja, aber in den Maßregeln, wie ihr sie verlangt, liegt Gefahr, die Entdeckung zu hemmen, welche Anklage die vorgesetzte Behörde mit zorniger Energie zurückwies.