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Aktualisiert: 24. Mai 2025
Das Rechtswesen, geschriebene Gesetze, Drakon.* Zu den Funktionen des Rats vom Areopag gehörte seit alter Zeit die Gerichtsbarkeit in Mordprozessen. Ursprünglich konnte die Tötung eines freien Mannes nur durch Wiedervergeltung gesühnt werden: man glaubte, die Seele des Erschlagenen verlange nach dem Blute des Mörders. Deshalb war es heilige Pflicht der nächsten Verwandten oder Freunde des Erschlagenen, an dem Täter Blutrache zu nehmen. Später verbot jedoch der Staat die Selbsthilfe und übernahm selbst die Aburteilung und Bestrafung des Täters nach einem genau geregelten Rechtsverfahren, welches an den Stätten, die ehedem als Asyle dem Mörder eine gewisse Zuflucht gewährt hatten, vollzogen wurde. In Athen war das älteste Blutgericht eben jener Adelsrat mit dem Sitz auf dem Hügel der Fluchgöttinnen (ἀραί, davon wohl Ἄρειο
Ja, unser Unbewußtes mordet selbst für Kleinigkeiten; wie die alte athenische Gesetzgebung des Drakon kennt es für Verbrechen keine andere Strafe als den Tod, und dies mit einer gewissen Konsequenz, denn jede Schädigung unseres allmächtigen und selbstherrlichen Ichs ist im Grunde ein crimen laesae majestatis.
Die Mangelhaftigkeit der Rechtspflege jener Zeit bezeugt uns Solon in einem seiner Gedichte. So kam es, daß das über die parteiische Rechtsprechung des Adels erbitterte Volk immer allgemeiner und heftiger eine Gesetzgebung verlangte. Schließlich gab der Adel diesem Drängen nach und beauftragte um 621 Drakon mit der Abfassung eines Gesetzbuchs.
Aristoteles schreibt (in seinem Staat der Athener) dem Drakon auch eine Neuordnung der Verfassung zu. Die Bürger seien in die vier Klassen der Pentakosiomedimnoi, Hippeis, Zeugitai und Thetes (vgl. § 25) eingeteilt gewesen: allen, welche aus eigenen Mitteln eine Hoplitenrüstung beschaffen konnten (
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