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Während der Arbeitsstunden wird nicht geschwätztDas war der zweite Zusammenstoß Marthas mit einem Bureauchef. Erst Rittershaus, dann Wittmann. Aber der Streber Wittmann war viel zu schlau, um beschwerdeführend in die Direktion zu laufen; er durchschaute, wie die Dinge standen. Und so verlief die Angelegenheit im Sand. Am nächsten Abend nahm Benno das Mariechen mit in die Synagoge.

Einige Tage später stand eine Interpellation des Abgeordneten Duncker und Genossen, betreffend die Handhabung der Verfassungsbestimmungen während des Kriegszustandes, auf der Tagesordnung. Dieselbe richtete sich gegen die Maßnahmen des Generals Vogel v. Falckenstein. Uns war eine solche Interpellation einzubringen nicht möglich, weil wir nicht die nötigen dreißig Unterschriften bekamen. Wenn man in bürgerlichen Kreisen den Gewaltakt gegen unseren Parteiausschuß sich gefallen ließ, so hatte die Verhaftung Johann Jacobys viel böses Blut gemacht; sie paßte schlecht zu dem, was man von der neuen Reichsgründung erwartete. Jacoby harte sich nach seiner Verhaftung direkt beschwerdeführend an Bismarck im Versailler Hauptquartier gewandt und dessen Intervention für seine Freilassung verlangt, da seine Verhaftung ungesetzlicherweise erfolgt sei. Bismarck gab in seiner Antwort an Jacoby indirekt diesem recht, er tat aber nichts zu seiner Freilassung, offenbar wollte er es mit den Militärs im Hauptquartier, mit denen er auf sehr gespanntem Fuße stand, nicht noch mehr verderben. Aber nach der Niederschrift seines Leibjournalisten Moritz Busch, der über die Herd- und Tischunterhaltungen Bismarcks getreulich Bericht erstattete, äußerte er am 20. Oktober, als das Gespräch auf die Verhaftung Jacobys kam: „Ich freue mich darüber ganz und gar nicht; der Parteimann mag das tun, weil seine Rachegefühle dadurch befriedigt werden; der politische Mann, die Politik kennt solche Gefühle nicht; die fragt nur, ob es nützt, wenn politische Gegner mißhandelt werden.“ Und als am 24. November, also wenige Tage vor der Interpellation im Reichstag, das Gespräch wieder auf das Thema kam, äußerte Bismarck

Most hatte sich in einer Petition beschwerdeführend über seine Behandlung in Plötzensee an den Reichstag gewendet und eine gesetzliche Regelung der Strafhaft beantragt. Die Petitionskommission, die darüber Bericht zu erstatten hatte, konnte sich der Berechtigung der Mostschen Klagen nicht entziehen.