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Aktualisiert: 9. Mai 2025
Er sorgte dafür, zahlreicher Zeugen für all’ seine Schritte an diesem verhängnisvollen Tag sich zu versichern. Beim Sinken der Sonne ging er mit Cassiodor und einigen andern Römern, seine Verteidigung für den nächsten Tag beratend, in den Garten, in dessen Laubgängen er sich umsonst nach Kamilla umsah.
Es bleibt vielmehr dabei bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten Zeit die Initiative ergreift. Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen.
Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Geschäftsführung der Betriebe in allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung und Statutenmäßigkeit im Verfahren der Geschäftsleitungen zu überwachen, sowie bei allen wichtigeren Akten der Geschäftsführung nach dem durch die §§ 13 bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren beschließend oder beratend mitzuwirken.
Als dieses alles vollbracht war, überlegte man den Inhalt des Briefes, zuerst sich über das Unterkommen des guten Felix beratend, wobei der alte Freund sich ohne weiteres zu einigen Maximen bekannte, welche der Erziehung zum Grunde liegen sollten. "Allem Leben, allem Tun, aller Kunst muß das Handwerk vorausgehen, welches nur in der Beschränkung erworben wird.
Zu § 14. Dadurch, daß dem Stiftungskommissar das Recht, gehört zu werden und wenigstens beratend mitzuwirken, für alle Angelegenheiten vorbehalten wird, die überhaupt besondere Entschließungen erfordern, wird der Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflußnahme auf die Behandlung auch der gewöhnlichen Geschäfte gesichert.
Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft der Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben, daß, abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter des Betriebsunternehmers, die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe nicht mitbeschließend, sondern nur beratend und die Statutenmäßigkeit des Verfahrens beaufsichtigend, Einfluß auf ihre Verwaltung ausüben.
Es ist sehr wenig, wenn man sagt »beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu geben das Recht hat, nur wenn er gefragt wird oder auch, wenn er nicht gefragt wird unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten, auch wenn er nicht gefragt wird. Das ist das erste.
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