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Aktualisiert: 28. Juni 2025


Die formelle Grundbeziehung enthält nur Einen Inhalt für Grund und Begründetes, in dieser Identität liegt ihre Nothwendigkeit, aber zugleich ihre Tautologie. Der reale Grund enthält einen verschiedenen Inhalt, damit tritt aber die Zufälligkeit und

Der Inhalt macht zuerst die unmittelbare Identität der beiden Seiten des formellen Grundes aus, so haben sie einen und denselben Inhalt. Aber er hat auch die Form an ihm selbst und ist so gedoppelter Inhalt, der sich als Grund und Begründetes verhält.

Hiernach ergiebt sich, daß im bestimmten Grunde dieß vorhanden ist; erstens, ein bestimmter Inhalt wird nach zwei Seiten betrachtet, das eine Mal insofern er als Grund, das andere Mal insofern er als Begründetes gesetzt ist. Er selbst ist gleichgültig gegen diese Form; er ist in beiden überhaupt nur Eine Bestimmung.

Diese Beziehung ist somit Grund des Grundes A, und die ganze Grundbeziehung ist zweiten Etwas als Gesetztes oder Begründetes.

Es geschah aber, daß unser mit drei Katzen also stattlich begründetes Heimwesen durch den hereingebrochenen Dänenkrieg gar jämmerlich zugrunde ging; meine beiden Knaben und noch ein kleiner dritter, der hinzugekommen war, mußten mit mir und ihrer Mutter in die Fremde wandern, und, so gastlich man uns draußen aufnahm, es war doch in den ersten Jahren eine trübe, katzenlose Zeit.

Das Zufällige ist also nothwendig, darum weil das Wirkliche als Mögliches bestimmt, damit seine Unmittelbarkeit aufgehoben und in Grund oder Ansichseyn, und in Begründetes abgestoßen ist, als auch weil diese seine Möglichkeit, die Grundbeziehung, schlechthin aufgehoben und als Seyn gesetzt ist. Das Nothwendige ist, und dieß Seyende ist selbst das Nothwendige.

Ferner als Grund und Begründetes auf einander bezogen, ist der Grund das in dem Andern als in seinem Gesetztseyn in sich reflektirte; der Inhalt also, welchen die Seite des Grundes hat, ist ebenso im Begründeten; dieses als das Gesetzte hat nur in jenem seine Identität mit sich und sein Bestehen.

Darin nun, daß Grund und Begründetes einen verschiedenen Inhalt haben, hat die Grundbeziehung aufgehört, eine formale zu seyn; der Rückgang in den Grund, und das Hervorgehen aus ihm zum Gesetzten ist nicht mehr die Tautologie; der Grund ist realisirt.

Lassen Sie mich in RuheJa, ja, so eine defekte Maschine. Ein Herr Kollege soll auch kollegialisch empfinden. Das Prinzip der Kollegialität ist ein herrisches und ein nur zu tief begründetes. Das ist so gewesen und wird sicher so bleiben. Ein hungernder Vagabund hat nicht nötig, Rücksicht zu nehmen, dafür hungert er aber auch.

Die Forderung eines regelmäßig mündlichen Verfahrens ist nicht nur berechtigt, weil andernfalls den Vorständen eine unbillige Arbeitslast aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen könnte, sondern auch deshalb geboten, weil nur auf jenem Weg genügender Einblick in alle Angelegenheiten und Unterlagen für ein begründetes Urteil zu gewinnen sind. Zu § 22.

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wankendes

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