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Aktualisiert: 20. Mai 2025
Hansische Waren, die aus Burgund kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 und Anm. c. Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische und westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten sich deshalb auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. HR. III 2 n. 191, 192, 219, 221.
Bei dieser Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich VII. nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte und den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da Heinrich kein allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß zu seinem Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen liegen.
Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung der Bitte ab. HR. I 3 n. 486. 27: Hans. U. B. IV n. 888. 28: Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1.
Der Einfall des Söldnerführers Martin Schwarz hängt mit dem Aufstand des Grafen von Lincoln, Johann de la Pole, zusammen. Vgl. Fisher S. 13, auch Caspar Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das Ausfuhrverbot hatte mit den hansisch-englischen Beziehungen und auch mit dem dänisch-englischen Kaperkriege schlechterdings nichts zu tun.
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