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Aktualisiert: 12. Oktober 2025
Dieses Treiben ohne Begriff, welches das eine Mal eine Bestimmtheit als wesentliches Moment der Gattung annimmt, und die Besonderen danach ihr unterstellt oder davon ausschließt, das andere Mal bei dem Besonderen anfängt und in dessen Zusammenstellung sich wieder von einer andern Bestimmtheit leiten läßt, giebt die Erscheinung eines Spiels der Willkür, der es anheimgestellt sey, welchen Theil oder welche Seite des Konkreten sie festhalten, und hienach ordnen will.
Panja versuchte mit ihr zu sprechen, und nach langer Mühe gelang es ihm, ihr verständlich zu machen, daß sie uns ihre Befreiung aus ihrer Lage verdankte, und daß es ihr anheimgestellt sei, zu gehen, wohin es ihr beliebte. Sie ließ sich stumm am Boden nieder, wahrscheinlich aus Erschöpfung, und schloß immer wieder für lange ihre Augen, die des Lichts entwöhnt waren.
Es ist folgerichtig, daß in zwei ganz verschiedenen Sprachen gesprochen wird, je nachdem man von unten nach oben oder von oben nach unten sich äußert. Hier wird untertänigst erinnert, gehorsamst anheimgestellt, ganz ergebenst gebeten, bemerken zu dürfen, man beehrt sich, erstirbt, legt sich zu Füßen, dort wird geruht, befohlen, verordnet und im besten Falle ersucht.
Unberührbar, aus hohem Reich gegeben ist der Wille und das Ziel, allen Geisteskräften verbündet und anheimgestellt ist das Wollen und der Plan.
Die Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Zwangsmaßregeln kann daher gänzlich der instanzenmäßig geordneten Beurteilung der Verwaltungsbehörden anheimgestellt werden. Ob aber jene Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, ist eine Frage ganz für sich, durchaus verschieden von der Frage: ob, wenn sie erfüllt ist, das polizeiliche Eingreifen auch notwendig oder zweckmäßig war.
So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in § 45 dieses Statuts bezeichnete Höhe erreicht oder nach eingetretener Minderung wieder erreicht hat, bleibt das Maß der Aufwendungen für rein wissenschaftliche Zwecke dem pflichtmäßigen Ermessen der Stiftungsverwaltung unter billiger Berücksichtigung der anderen Interessen der Stiftung anheimgestellt.
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