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Aktualisiert: 12. Mai 2025


Höchst unanständig würde es sein, aufrechtstehend ein Bedürfniß zu verrichten, man muß das in hockender Stellung thun und hernach die Ablution nicht verabsäumen, oder wo Wasser fehlt, die Ablution durch Sand vollziehen. Man vermeide, mit Schuhen ein Zimmer oder gar eine Moschee zu betreten; an der Schwelle der Thür müssen sie zurückgelassen werden.

Nach vorhergegangener Ablution geht Jeder in die Moschee und betet für sich ein aus zwei Rikats bestehendes Gebet und setzt sich. Es dauert nicht lange, so erscheint ein Fakih, besteigt den Mimbr, ein Gerüst, ähnlich einer Treppe, und beginnt mit näselnder Stimme eine Art Predigt abzulesen.

Würde man z.B. zuerst das linke Auge auswaschen, wenn es erforderlich ist, dass vorher das rechte gewaschen werden soll, dann ist die ganze Ablution batal, d.h. umsonst, und es kann nicht gebetet werden. Würde man z.B. um den Mund auszuspülen, dies mit der linken statt mit der vorgeschriebenen rechten Hand thun, so taugt die ganze Ablution nichts.

Man unterscheidet in Marokko wie überhaupt bei den Mohammedanern die grosse Abwaschung, el odho el kebir ; die kleine, el odho el sserhir; die Abwaschung mit Sand, el timum, und das blosse Fingiren des Waschens, el chofin. Diese Abwaschung wird in verschiedener Weise bei den vier rechtgläubigen Riten vorgenommen, aber nach einer der vorgeschriebenen Normen muss die Ablution verrichtet werden.

Malek, der überhaupt duldsamer als die übrigen drei mohammedanischen Gelehrten ist, erlaubt auch das timum und el chofin da, wo Wasser vorhanden ist; deshalb findet man in den meisten marokkanischen Moscheen, namentlich in allen Djemen der Oasen, Steine, welche umfasst werden, nach welcher Umfassung sodann die Ablution vor sich geht.

Bei unreinem Boden und wenn kein Wasser vorhanden ist, berührt man irgend einen Gegenstand, eine Wand, einen Stein, und fingirt dann die Ablution; es ist dies was man el chofin nennt.

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