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Aktualisiert: 12. Mai 2025
Denn während auf den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen sollte , gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen .
Da gelobten ihr die Knappen, ihr Wille solle geschehn. Zu den Herbergen giengen Die von Heunenland. 1507 Der reiche König hatte die Freunde nun besandt. Gunther der edle fragte Mann für Mann, Was sie darüber dächten? Wohl Manche huben da an, Er möge wohl reiten in König Etzels Land. 1508 Das riethen ihm die Besten, die er darunter fand. Hagen nur alleine, dem war es grimmig leid.
80: HR. II 7 n. 143 § 6, 181 § 17, 233, 236. 81: HR. II 7 n. 151. 82: HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250 § 5, 300 § 6, 318 § 3, 338 §§ 180 f. 83: HR. III 1 n. 2 § 3, 65 § 1, 83 § 4, 202 § 1. Riga trat dem Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe S. 149. 84: HR. II 7 n. 338 § 181, 352, III 1 n. 82, 104 § 17, 108, 127. Erst 1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an.
Die Klagen, die das Londoner Kontor zu den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, sind durchweg nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger und neunziger Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. III 2 n. 161. Zu beachten ist auch, daß Danzig 1507 von keiner Verletzung der hansischen Freiheiten wußte. HR. III 5 n. 245 § 24, 260.
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