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Erst infolge einer langen Reihe von Gewaltmassregeln und Usurpationen konnte die individuelle Aneignung des Grundes und Bodens in China durchgesetzt werden. Ebenso war es in Japan, wo erst die mongolischen Eroberer mit Gewalt das Feudalsystem einführten. Die Indier kannten vor der englischen Eroberung weder das Recht der Veräusserung des Grundeigentums, noch das Testament.

In der Schweiz findet sich ein Überrest dieser alten Einrichtung in der Form des sog. »Allmend«. In ganz Afrika besteht nach =Letourneau= die Individualisierung und Mobilisierung, des Grundeigentums nur ausnahmsweise. Ebenso ist es mit dem eingeborenen Amerikanertum, bei welchem die Jagd- und Fischgründe nicht dem Einzelnen, sondern dem Stamm oder der Tribus angehören.

Schon der Basler Internationale Arbeiterkongress von 1869 hat Abschaffung des privaten Grundeigentums und des Erbrechts in sein Programm aufgenommen; und der französische kollektivistische Sozialisten-Kongress von 1880 setzte als letzten Punkt seines Programms »Abschaffung des Erbrechts für Seitenverwandte und jedes direkten Erbrechts von mehr als 20000 Franks« fest.

Bei Ricardo nun, dessen Grundsätze der Volkswirtschaftslehre 1817 erschienen, kehrt diese Werttheorie ihre Spitze gegen das Grundeigentum, beziehungsweise gegen die Ansprüche der Grundeigentümer auf besondere Bodenrente. Das Werk erschien zu einer Zeit, wo England sehr hohe Kornzölle erhob, und wo der Kampf darum ging, ob sie fortdauern oder gar erhöht werden sollten. An die vollständige Abschaffung des Kornzolles wurde damals kaum gedacht. In diesem Kampfe bestritt Ricardo den Anspruch auf Grundrente, indem er ausführte, daß diese kein konstituierendes Element des Wertes sei, sondern ein Abzug vom Wert, der dem Besitzer des Grundeigentums gegeben wird, während ein naturrechtlicher Anspruch auf Grundrente überhaupt nicht bestehe. Der Kampf zwischen Grundeigentümer und kapitalistischem Unternehmer, der im ersten Teile des 19.