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In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie im November ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons durchgesetzt hatten , nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genußzeit der hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Könige ein Patent, das ihnen die Freiheiten bis nächsten Ostern verlängerte . Köln wünschte, daß ihm die Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte den Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere Zeit. Die Kölner suchten sorgfältig die übrigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mußte Zertifikate beibringen, daß er aus Köln gebürtig sei und nur mit Waren Kölner Bürger handele. Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Kölner Kaufleute in England, alle Briefe, die an den

Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit der Privilegien angehen sollte.