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Verfassungsmaessig lag es dem Senat ob, die Kompetenzen des zweiten konsularischen Amtsjahrs nach vor der Wahl der Konsuln festzustellen; demgemaess hatte er denn auch, in Voraussicht der Wahl Caesars, dazu fuer 696 zwei Provinzen ausersehen, in denen der Statthalter nichts anderes vorzunehmen fand als Strassenbauten und dergleichen nuetzliche Dinge mehr.

Ueblich ward es dabei, da unter diesen Stellen die ueberseeischen Kommandos als die eintraeglichsten vor allem gesucht waren, denjenigen Beamten, die ihr Amt entweder rechtlich oder doch tatsaechlich an die Hauptstadt fesselte, also den beiden Vorstehern der staedtischen Gerichtsbarkeit und haeufig auch den Konsuln, nach Ablauf ihres Amtsjahrs ein ueberseeisches Kommando zu uebertragen, was mit dem Wesen der Prorogation sich vertrug, da die Amtsgewalt des in Rom und des in der Provinz fungierenden Oberbeamten wohl anders bezogen, aber nicht eigentlich staatsrechtlich eine qualitativ andere war.

Bisher hatten sie, auf einer Bank an der Tuer sitzend, der Senatsverhandlung beigewohnt, jetzt erhielten sie gleich und neben den uebrigen Beamten ihren Platz im Senate selbst und das Recht, bei der Verhandlung das Wort zu ergreifen; wenn ihnen das Stimmrecht versagt blieb, so war dies nur eine Anwendung des allgemeinen Grundsatzes des roemischen Staatsrechts, dass den Rat nur gab, wer zur Tat nicht berufen war und also saemtlichen funktionierenden Beamten waehrend ihres Amtsjahrs nur Sitz, nicht Stimme im Gemeinderat zukam.

Indem nun endlich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden Praetoren von sechs auf acht erhoeht ward, stellte sich die neue Geschaeftsordnung dahin, dass die jaehrlich zu ernennenden zehn hoechsten Beamten waehrend ihres ersten Amtsjahrs als Konsuln oder Praetoren den hauptstaedtischen Geschaeften die beiden Konsuln der Regierung und Verwaltung, zwei der Praetoren der Zivilrechtspflege, die uebrigen sechs der reorganisierten Kriminaljustiz sich widmeten, waehrend ihres zweiten Amtsjahrs als Prokonsuln oder Propraetoren das Kommando in einer der zehn Statthalterschaften: Sizilien, Sardinien, beiden Spanien, Makedonien, Asia, Africa, Narbo, Kilikien und dem italischen Keltenland uebernahmen.