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Aktualisiert: 8. Juni 2025
Die Prinzessin stimmte allen Meinungsäußerungen ihres Gemahls bei, und ihre gemeinschaftliche Ansicht wurde dem Könige in entschiedenen aber gemäßigten Ausdrücken mitgetheilt. Sie erklärten, daß sie das von Seiner Majestät eingeschlagene Verfahren lebhaft bedauerten. Sie seien überzeugt, daß er sich ein Hoheitsrecht angemaßt habe, das ihm gesetzlich nicht zustehe. Gegen diese Anmaßung protestirten sie, nicht nur als Freunde der bürgerlichen Freiheit, sondern auch als Mitglieder des königlichen Hauses, als welche sie ein hohes Interesse an der Erhaltung der Rechte dieser Krone hätten, die sie einst tragen könnten. Denn die Erfahrung habe gelehrt, daß Willkürherrschaft in England unfehlbar eine Reaction nach sich ziehe, die noch verderblicher sei als jene selbst, und man müsse mit Grund befürchten, daß die durch die Aussicht auf Despotismus beunruhigte und entrüstete Nation selbst gegen die constitutionelle Monarchie einen Widerwillen fassen würde. Sie gäben daher dem Könige den Rath, daß er in allen Dingen streng nach dem Gesetze regieren möge. Sie geständen sehr gern zu, daß das Gesetz mit Nutzen durch die competente Autorität abgeändert werden könne und daß ein Theil seiner Erklärung es wohl verdiene, einer Parlamentsacte einverleibt zu werden. Sie seien keine Verfolger, sie würden mit Vergnügen römische Katholiken so gut als protestantische Dissenters in geeigneter Weise von allen Strafgesetzen befreit, und ebenso gern protestantische Dissenters in zweckmäßiger Weise zu bürgerlichen
Wozu wird also diese Streitmacht anders unterhalten als zu dem Zwecke, unsere Gesetze umzustoßen und jene Willkürherrschaft einzuführen, welche die Engländer mit Recht verabscheuen?«
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