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Aktualisiert: 11. Juni 2025


Sie kennen meine Gesinnung und meine Theilnahme an dem Unglück, das Sie betroffen, ich habe bei dieser grausamen Verletzung des Völkerrechts und jenem Meuchelmord, vor dem ganz Europa noch immer schaudert, als deutscher Reichsfürst Schritte gethan, daß Genugthuung für die Gebietsverletzung des Kurfürstenthums gefordert werde, allein welche Genugthuung wäre hinreichend, Ihrem Herzen zu genügen.

I S. 142; Wharton, Criminal Law 10. Aufl. § 1864. Dass der Staat völkerrechtlich verpflichtet sei, sie zu begründen oder nicht zu begründen, ist noch nirgends behauptet worden. So u. a. Gareis bei Holtzendorff Handbuch des Völkerrechts II S. 575; Ullmann, Völkerrecht S. 214; Rivier, Principes du droit des gens I S. 250. Rev. Ob Art. 10 des französ. Die Grenzen zwischen Piraterie und Kaperei.

Bekennt man sich zu der Auffassung, daß Rechtssubjekte des Völkerrechts nur die Staaten sind, so ist die Piraterie für das internationale Recht nicht Delikt, sondern ein bloßes Rechtsereignis ; und ihre Rechtsfolgen können in dieser Voraussetzung nur in der Person der Staaten entstehende Befugnisse und Pflichten sein.

Nachdem der Protestantismus in einer Reihe von Staaten gesiegt hatte, ist es in Holland der berühmte Rechtslehrer und Staatsmann Hugo de Groot, nach damaliger Sitte latinisiert in Grotius, der in seinem Werk »=De jure belli ac pacisdie erste erschöpfende systematische Darstellung des Völkerrechts gibt und sie in der Einleitung stützt auf eine naturrechtliche Begründung, die für die Wissenschaft des Naturrechts grundlegende Bedeutung erhalten hat. Heute schätzt man Grotius als den eigentlichen wissenschaftlichen Begründer des Naturrechts. Noch eindringlicher aber berufen sich auf das Naturrecht

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