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Aktualisiert: 19. Juni 2025
Das Einzelne ist ein Besonderes, diese positive Form des negativen Urtheils drückt dieß unmittelbar aus; das Besondere enthält die Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, daß das Prädikat nicht nur ein Allgemeines sey, sondern auch noch ein Bestimmtes.
Was allen Einzelnen einer Gattung zukommt, kommt durch ihre Natur der Gattung zu, ist eine unmittelbare Konsequenz, und der Ausdruck dessen, was sich vorhin ergab, daß das Subjekt z.B. alle Menschen, seine Formbestimmung abstreift, und der Mensch dafür zu sagen ist. Dieser an und für sich seyende Zusammenhang macht die Grundlage eines neuen Urtheils aus; des Urtheils der Nothwendigkeit.
Näher ist es das Urtheil des Daseyns; welches sich aufgehoben hat; es ist damit das gesetzt, was die Kopula des Urtheils enthält, daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind.
Dieß Resultat ist daher die Wahrheit. Es ist ebenso sehr Unmittelbarkeit als Vermittelung; aber diese Formen des Urtheils: das Dritte ist Unmittelbarkeit und Vermittelung, oder es ist die Einheit derselben, sind nicht vermögend, es zu fassen, weil es nicht ein ruhendes Drittes, sondern eben als diese Einheit, die sich mit sich selbst vermittelnde Bewegung und Thätigkeit ist.
Noch ist sie Bestimmung der Reflexion, die sich nach ihrer allgemeinen Form als positiv und negativ verhält, deren jedes als ausschließend gesetzt, und nur an sich identisch mit der andern ist. Die Urtheils- als Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein Allgemeines, gesetzt als sich in ihre andere Kontinuirendes.
Indem aber der Begriff den wesentlichen Grund des Urtheils ausmacht, so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß jede, indem die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dieß Verhältniß umgekehrt ebenso sehr Statt hat.
Bei dem Urtheile ist gezeigt worden, daß seine Form überhaupt, und am meisten die unmittelbare des positiven Urtheils unfähig ist, das Spekulative und die Wahrheit in sich zu fassen. Die nächste Ergänzung desselben, das negative Urtheil müßte wenigstens ebenso sehr beigefügt werden.
»Nein, ein ganz hübsches Mädchen,« sagte Könnern und schämte sich fast vor sich selber dabei, des profanen Urtheils wegen, denn es schien ihm eine ordentliche Entweihung dieses schlichten, unschuldvollen Herzens. Glücklicher Weise verhinderte aber der enge Weg hier eine längere Unterhaltung.
An sich aber ist deswegen der Form- und Inhaltsunterschied in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat; und zwar gehört das, was der erste Satz: das Einzelne ist allgemein, enthält, zur Form, weil er die unmittelbare Bestimmtheit des Urtheils ausdrückt.
Die Rose ist nicht irgend ein Farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt Bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte. Von dieser positiven Form des negativen Urtheils ausgegangen, erscheint diese Negation desselben nur wieder als eine erste Negation. Aber sie ist dieß nicht.
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