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Aktualisiert: 27. Juni 2025
Weiter heisst es in den Erkenntnissen: »Die Kathri Kallbacherin soll aus sonderer Gnad, weil solche sich ihrer zwar grossen Unthaten selbst zu Handen einer hochweisen Obrigkeit angeklagt, auf dem Karren auf den Richtplatz geführt und daselbst mit dem Schwerte hingerichtet werden.«
Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden abschriftlich einem auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung übersandt, worauf das Verdikt erfolgte, welches dahin lautete, dass Kleikamp »wegen geständiger Zauberei, dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt« werden sollte. Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, wenigstens die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten abzuwenden. Es stellte dem Gericht daher vor, dass der Verurtheilte »sich für einen armen Sünder erkenne, der gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage dessen Reue und Leid,« und bitte daher, dass er zur Hinrichtung mit dem Schwerte möge begnadigt werden. Allein »Richter und Schöffen« erklärten, die Bitte des Verurtheilten nur insofern berücksichtigen zu können, »dass sie die Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst beschleunigten.«
Der affenartige Gehorsam, mit dem die Sträflinge aufsprangen, Antwort gaben, imponirte ihm. Er war selbst Besitzer eines grossen industriellen Etablissements. „Da haben Sie’s bequemer!“ meinte er scherzend. Die jungen Damen interessirten hauptsächlich die Insassen. Besonders ganz schwere Verbrecher. Sie waren fast enttäuscht, dass ihre Unthaten nicht noch viel furchtbarer waren.
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