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Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden abschriftlich einem auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung übersandt, worauf das Verdikt erfolgte, welches dahin lautete, dass Kleikamp »wegen geständiger Zauberei, dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt« werden sollte. Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, wenigstens die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten abzuwenden. Es stellte dem Gericht daher vor, dass der Verurtheilte »sich für einen armen Sünder erkenne, der gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage dessen Reue und Leid,« und bitte daher, dass er zur Hinrichtung mit dem Schwerte möge begnadigt werden. Allein »Richter und Schöffen« erklärten, die Bitte des Verurtheilten nur insofern berücksichtigen zu können, »dass sie die Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst beschleunigten.«
Er hatte seinen ganzen Menschen preisgegeben, Pescara auch nicht ein Teilchen seiner selbst, und nicht nur ein Schuldiger und Geständiger war jetzt der Kanzler, sondern auch ein Gefangener oder nicht viel anders. Doch weit entfernt, daß seine Bloßstellung ihn gereut oder sein Halbgefängnis ihn geängstigt hätte: im Gegenteil, er schwelgte in der Großmut seiner völligen Hingabe.