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Aktualisiert: 28. Mai 2025


[Anmerkung 62: Es scheint unglaublich, daß irgend Jemand sich durch solchen Unsinn hätte täuschen lassen sollen. Ich halte es daher für nöthig, Sancroft's Worte anzuführen, die noch in seiner eignen Handschrift existiren. »Die politische Capacität oder Autorität des Königs und sein Name in der Regentenreihe sind vollkommen und unleugbar. Da aber seine Person menschlich und sterblich und sonst gegen die übrigen Menschen nicht bevorzugt ist, so ist sie auch allen Mängeln und Fehlern derselben unterworfen. Er kann daher zur Leitung der Regierung, zur Verwaltung des Staatsschatzes etc. unfähig werden, sei es durch Abwesenheit, durch Unmündigkeit, durch Geistesschwäche, Wahnsinn oder Apathie, durch natürliche oder zufällige Krankheit, oder endlich durch gewisse, in Folge von Erziehung oder Gewohnheit entstandene und festgewurzelte, mit unabänderlichen Entschließungen verbundene Vorurtheile in mit den Gesetzen, der Religion, dem Landesfrieden und der wahren Politik des Reichs unvereinbaren Dingen. In allen diesen Fällen, sage ich, müssen eine oder mehrere Personen ernannt werden, um solchem Mängel abzuhelfen und die Regierungsgeschäfte statt seiner und im Namen seiner Gewalt und Autorität zu leiten. Ist dies geschehen, sage ich weiter, so sind alle wie früher stattfindenden Proceduren, Autoritäten, Ernennungen, Verleihungen etc. in jeder Hinsicht gesetzlich und rechtsgültig, die Unterthanenpflichten des Volkes bleiben die nämlichen, seine Eide und Verbindlichkeiten sind in keiner Weise verändert. So lange die Regierung kraft der Autorität und im Namen des Königs fortgeführt wird, bestehen auch alle die geheiligten Bande und eingeführten Proceduren fort und keines Menschen Gewissen wird mit irgend etwas beschwert, was zu übernehmen er Bedenken zu tragen braucht

Strenge Staatskirchenmänner, welche wenige Stunden zuvor angefangen hatten zu glauben, daß sie ihrer Unterthanenpflichten gegen ihn entbunden seien, wurden wieder schwankend. Er hatte sein Reich nicht verlassen und also die Abdankung nicht vollendet. Sollte er sein königliches Amt wieder übernehmen, konnten sie ihm dann nach ihren Grundsätzen den Gehorsam verweigern?

Sie wollten von einer Versöhnung mit ihrem gewesenen Gebieter nichts wissen, sie glaubten sich aller Unterthanenpflichten gegen ihn entbunden, sie wollten die Autorität eines durch ihn einberufenen Parlaments nicht anerkennen, waren einem Waffenstillstande entschieden abgeneigt und konnten nicht einsehen, warum ein solcher, wenn er dennoch abgeschlossen werden sollte, auf gleiche Bedingungen basirt sein müsse.

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