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Aktualisiert: 16. Juni 2025
Freytag antwortete: es sei ihm nicht eingefallen, die Hilfe einer königlich preußischen Staatsanwaltschaft für uns anzurufen, wie der Wortlaut seines Strafantrags beweise. Im übrigen müsse er seine, Tessendorfs, Einmischung in politische Angelegenheiten, die ihn nichts angingen, als eine Anmaßung zurückweisen.
Dieser Paragraph lautet: „Wer erdichtete oder entstellte Tatsachen, wissend, daß sie erdichtet oder entstellt sind, öffentlich behauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrichtungen oder Anordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“ Bei einer Haussuchung, die auf Antrag Tessendorfs am 12.
Es sei nunmehr erst recht notwendig, daß jeder einzelne Genosse seine volle Schuldigkeit für die Partei tue. Dem Trumpf Tessendorfs „Vernichtung der Sozialdemokratie“ müsse durch den Gegentrumpf „Es lebe die Sozialdemokratie“ geantwortet werden.
Tessendorfs Verfolgungseifer begnügte sich aber nicht mit der Auflösung der Parteiorganisation in Preußen. Er ging alsbald auch gegen eine Anzahl Zentralverbände der Gewerkschaften vor, um diesen als „politischen Organisationen“ das Schicksal der Partei zu bereiten. Das gelang ihm auch bei vier derselben.
Das Vorgehen Tessendorfs erwies sich buchstäblich als ein Schlag ins Wasser, denn für die Anwerbung von Parteigenossen, die Verbreitung der Parteipresse und die Sammlung von Geldmitteln leisteten diese Lokalorganisationen mindestens so viel wie die aufgelöste Zentralorganisation. Freilich war unter diesen Verhältnissen ein Parteikongreß im früheren Sinne nicht mehr möglich.
Die Schrift erschien diesmal unter meinem Namen in der Genossenschaftsbuchdruckerei zu Berlin, also unter den Augen Tessendorfs, der diesen Umstand, wie ich bald genug zu meinem Schaden erfuhr, gebührend ausnützte. Am 30. Oktober trat der Reichstag zu seiner letzten Session zusammen.
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