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Aktualisiert: 2. Juni 2025


Es gibt aber auch außer dem Raum keine andere subjektive und auf etwas

Ihr wahrhaftes Verhältniß besteht darin, daß sie Beides in Einem ist, die Vermittelung als solche, aber zugleich allerdings eine Subjektive, äußerliche nämlich die sich äußerliche Vermittelung, welche sich an ihr selbst wieder aufhebt. In jener Darstellung aber erhält die Existenz das schiefe Verhältniß, nur als Vermitteltes oder Gesetztes zu erscheinen.

Ob eine Offenbarung ihren versinnlichenden Vorstellungen reiner Vernunftideen objektive, oder blos subjektive Gültigkeit beilege, ist, wenn sie es auch nicht ausdrücklich erinnert, welches jedoch zur Vermeidung alles möglichen Misverständnisses zu wünschen ist, daraus zu ersehen, ob sie auf dieselben Schlüsse bauet oder, nicht.

Wie er den Sieg verwarf, den Zufall und Willkür ihm errungen haben, so verwirft er jetzt auch eine Form des Rechtsspruchs, die auf Willkür gegründet scheint, weil sie sich an den passiven Gehorsam, statt an die eigene Einsicht und an das subjektive Gefühl des Rechts selbst wendet. Hier erfaßt er die neue Aufgabe, die er von jetzt ab sich selbst und dem Prinzen gegenüber durchführt.

Drittens diese wesentliche Einheit der Objekte ist eben damit als unterschieden von ihrer Selbstständigkeit gesetzt, sie ist der subjektive Begriff aber gesetzt als an und für sich selbst bezogen auf die Objektivität, als Zweck; die Teleologie.

Die eine besteht nur in uns, als unsere Versöhntheit mit dem Ausgang, insbesondere mit dem Helden und seinem Geschick. Sie ist in diesem Sinne "subjektive" und nur subjektive Versöhnung. Das, womit wir versöhnt oder ausgesöhnt werden müssen, ist das Übel oder das Böse, das Schicksal oder die Persönlichkeit, oder das eine und das andere zugleich.

Die Logik zerfällt also zwar überhaupt in objektive und subjektive Logik, bestimmter aber hat sie die drei Theile: I. Die Logik des Seyns, II. die Logik des Wesens und III. die Logik des Begriffs. Erstes Buch Die Lehre vom Seyn. Womit muß der Anfang der Wissenschaft gemacht werden?

Berlin, den 7. November 1831. Die subjektive Logik, oder: Die Lehre vom Begriff.

Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion, oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahiren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen.

In bloß spekulativer Absicht können wir also hier gar nicht urteilen; weil subjektive Gründe des Fürwahrhaltens, wie die, so das Glauben bewirken können, bei spekulativen Fragen keinen Beifall verdienen, da sie sich frei von aller empirischen Beihilfe nicht halten, noch in gleichem Maße anderen mitteilen lassen.

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insolenz

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