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Aktualisiert: 13. Mai 2025
»Oder du hättest einen Kranken vergiften können«, fuhr der Apotheker fort. »Wolltest du mich gar auf die Anklagebank bringen, vor das Schwurgericht? Wolltest du mich auf dem Schafott sehen? Weißt du denn nicht, daß ich mich bei meinen Arbeiten kolossal in acht nehmen muß, trotz meiner großen Routine darin? Oft wird mir selber angst, wenn ich an meine Verantwortung denke.
So erhielt zum Beispiel Saeweke-Chemnitz wegen Majestätsbeleidigung und was man als Gotteslästerung ansah zwei Jahre Gefängnis; vom Augsburger Schwurgericht wurden wegen verschiedener Preßvergehen R. Franz zu drei, E. Rottmanner und E. Köber zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt, eine Verurteilung, die in der ganzen Partei einen Sturm der Entrüstung hervorrief.
Die ganze demokratische und linksliberale Presse, die damals noch Bedeutung hatte, stand auf unserer Seite, mit Ausnahme der „Berliner Volkszeitung“. Diese folgerte: Das Schwurgericht ist Volkesstimme, Volkesstimme ist Gottesstimme, ergo, ... Auch der frühere Appellationsgerichtspräsident Temme, einer der aufrechtesten Männer, die der preußische Richterstand je gehabt hat, der aber der Reaktion im Anfang der fünfziger Jahre zum Opfer gefallen war, veröffentlichte in einem Wiener Blatte einen scharfen Artikel wegen unserer Verurteilung.
Das Blatt war in München gedruckt, und ich mußte mich vor dem Schwurgericht verantworten. Von einer erhöhten Bank aus, auf der sonst Mörder und Diebe saßen, blickte ich hinüber zu den Geschworenen, unter denen ich recht behäbige, einem derben Spaß wohlgeneigte Landsleute bemerkte.
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