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Aktualisiert: 10. Mai 2025
Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die Verschiedenheit des Geldes entstehen, auszuweichen, thut man wohl, sich mit Münze desjenigen Landes, in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es unangenehm, wenn ein Sachse seine Pistole im Hannöverschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß der Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe auf Landesmünze angewiesen ist, und deren Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche Kasse abliefern muß. Will ein Reisender immer erst bei jeder Post wechseln, sein Geld nach dem Cours reduciren und darüber mit den Postofficianten abrechnen; so entstehet dadurch leicht Mißverständniß, wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann verdrüßlich werden kann, zumal wenn man ihm ausländische Münze aufbürdet, welche er an seinem Orte nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische und Reichs-Kreutzerstücke, Batzen u.
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