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Aktualisiert: 21. November 2025


Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die Betreffenden eigenes Vermögen besitzen. Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes begründete besondere Rechtsverhältnis desselben zur Carl Zeiss-Stiftung wird lediglich durch die Vorschriften dieses Statuts bestimmt.

Man wird den wesenhaften Unterschied nicht bloß betrachtend bemerken, welcher besteht zwischen dem Verhältnis von Mensch zu Mensch, indem der eine für den anderen Waren erzeugt, und demjenigen, das auf einem Rechtsverhältnis beruhen muß.

Zweitens. Wenn A gleichartige Verträge abschließt mit vielen andern B, C, D ..., unabhängig voneinander, also ohne daß der eine wegen des Vertrags mit dem andern befragt wird oder sonst dabei irgendwie mitzuwirken hat, so begründet dieses niemals irgend ein Rechtsverhältnis zwischen B, C ..., also auch keinerlei Pflichtverhältnis zwischen ihnen, und zwar auch dann nicht, wenn die Natur dieser Verträge es mit sich bringt, daß B, C ..., damit jeder von ihnen seinen Vertrag mit A erfüllen könne, zu einander in irgend welche tatsächliche Beziehungen treten müssen sondern jenes begründet im letztern Fall nur eine Pflicht der B, C ... gegen den gemeinsamen Kontrahenten A, auf die tatsächlichen Beziehungen die zur Vertragserfüllung nötigen tatsächlichen Rücksichten zu nehmen.

Wie die Natur Vorbedingungen schafft, die außerhalb des Wirtschaftskreises liegen und die der wirtschaftende Mensch hinnehmen muß als etwas Gegebenes, auf das er erst seine Wirtschaft aufbauen kann, so soll alles, was im Wirtschaftsbereich ein Rechtsverhältnis begründet von Mensch zu Mensch im gesunden sozialen Organismus durch den Rechtsstaat seine Regelung erfahren, der wie die Naturgrundlage als etwas dem Wirtschaftsleben selbständig Gegenüberstehendes sich entfaltet.

Schließlich aber ist der Dienstvertrag auch noch ein Dienstvertrag, d. h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverhältnis zueinander nicht nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die der Vertragsgegenstand mit sich bringt, sondern auch noch in den andern allgemeinen Beziehungen, die jeder Vertrag, als Vertrag, zwischen den Vertragschließenden einführt. Also gibt es nun noch einen 7.

Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und Gemeinde . Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten im Sinne einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung zurückzukommen.

Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den Stiftungsbetrieben. Persönliche Rechte. Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe, der Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne Ansehen der Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung verfahren werden.

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