Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 7. Juli 2025
Das Piraterierecht als völkerrechtliches Rechtsinstitut in dem heutigen Sinne ist eine Erscheinung jungen Datums. Der Gedankenkreis der Meeresfreiheit, in den es sich einfügt (s. o. § 1), ist noch im 18., in einzelnen Beziehungen selbst noch im Anfang des 19. Jahrhunderts nicht mehr als ein von einer
Liszt in der Weise vor, daß er unter Beibehaltung der unhaltbaren grundsätzlichen Auffassung in einem anderen Punkte eine Restriktion des Tatbestandes vornimmt, durch die das gewünschte Ziel erreicht, zugleich aber das ganze Rechtsinstitut seiner Bedeutung beraubt wird.
Zur See blieben die Privatpersonen Subjekt, ihr Eigentum Objekt der Kriegführung. Vgl. G. F. v. Dezember 1373, s. Weitere Bestimmung aus älterer Zeit: Statut von Cataro, 14. Jahrhundert, Kap. 400. Art. 1 cit. sizilischen Gesetzes von 1399: „naues, quae ad piraticam exercendam armantur“; „mos piraticus“ auch später noch für die zum besonderen Rechtsinstitut gewordene Kaperei.
Quellen. Die Kaperei als Lebenserscheinung gehört der Vergangenheit an, wenn sie auch als Rechtsinstitut noch in gewissem Umfange fortbesteht. In keinem der grossen Kriege seit Ausgang der napoleonischen Aera sind Kaper verwendet worden. Die letzten Kapereireglements sind im Anfange des 19. Jahrhunderts erlassen worden. Eine Fortbildung des gewohnheitsrechtlichen Völkerrechts kann daher im 19.
Die Erhebung der faktischen Denationalisation des Schiffes oder der Besatzung in dem Sinne, daß sie ein außerstaatliches Eigendasein führen , zum Begriffsmerkmal geht weniger weit; immerhin nimmt auch sie dem Rechtsinstitut den größten Teil seines Wertes, da die modernen politischen Verhältnisse eine Lösung von jedem staatlichen Verbande in diesem Umfange kaum zulassen.
Wort des Tages
Andere suchen