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Aktualisiert: 11. Mai 2025
Ich logierte in einem Gasthofe nahe dem Markte, wo mir das Mittagessen noch besser geschmeckt haben würde, hätte sich nur nicht der Herr Wirt mit seinem langen, überflüssigen Gesichte und seinen langweiligen Fragen zu mir hingesetzt; glücklicher Weise ward ich bald erlöst durch die Ankunft eines andern Reisenden, der dieselben Fragen in derselben Ordnung aushalten mußte: quis? quid? ubi? quibus auxiliis? cur? quomodo? quando? Dieser Fremde war ein alter, müder, abgetragener Mann, der, wie aus seinen Reden hervorging, die ganze Welt durchwandert, besonders lang auf Batavia gelebt, viel Geld erworben und wieder alles verloren hatte, und jetzt, nach dreißigjähriger Abwesenheit, nach Quedlinburg, seiner Vaterstadt zurückkehrte, »denn,« setzte er hinzu, »unsere Familie hat dort ihr Erbbegräbnis.« Der Herr Wirt machte die sehr aufgeklärte Bemerkung, daß es doch für die Seele gleichgiltig sei, wo unser Leib begraben wird. »Haben sie es schriftlich?« antwortete der Fremde, und dabei zogen sich unheimlich schlaue Ringe um seine kümmerlichen Lippen und verblichenen
Der alte, goldene Juristenspruch: „Quis, quid, ubi, quibus auxilius, cur quomodo, quando“ gilt auch in diesem Falle!“ „Papa, ich verstehe kein Wort von dem gelehrten Zeug!“ Ehrenstraßer lächelte. „Das glaub' ich gern! Doch genug nun von der überraschenden Sache! Geh' heim, Emmy, wir werden darüber schon noch reden!“ „Bitte, Herzensväterchen, bitte schön!“ schmeichelte das Mädchen.
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