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Spannung herrschte, ob wohl der Parkgrund, der zum Schlosse gehörte und so prächtig gesäubert und hergerichtet wurde, gegen den Stadtgarten durch Mauer oder Zaun werde abgeschlossen werden. Aber nichts dergleichen geschah. Der Besitz sollte zugänglich bleiben, die Bewegungsfreiheit der Hauptstädter im Grünen nicht eingeschränkt werden so wollte es Spoelmann.
Der vordere Teil des Besitzes nämlich, der in den Stadtgarten überging, war dem Verkehr, Fußgängern und leichtem Fuhrwerk, geöffnet, und eingefriedigt nur der ein wenig ansteigende Blumengarten, auf dessen Höhe das Schloß lag, sowie der rückwärts gelegene und arg verwilderte Parkgrund, der durch Hecke und Zaun gegen wüste, mit Schutt bedeckte Vorstadtwiesen abgegrenzt war.