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Aktualisiert: 31. Mai 2025
In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon eine längere Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch entwickelten Arbeitsgebiet, ist nicht, wie etwa bei einer Genossenschaft aus wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu gemeinsamer Arbeit zusammentreten könnte, der Wirtschaftsertrag des Ganzen der Hauptsache nach die bloße Summe aus den Einzelleistungen aller jeweils in ihm tätigen Personen; er ist wesentlich mehr als das, ganz abgesehen noch von der Bedeutung des mitwirkenden Kapitals als Arbeitsfaktor.
Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also gar nichts zu tun mit der privat-kapitalistischen Produktion, sondern nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion.
Zugleich wird auch ersichtlich, daß nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat.
Beim einen wie beim anderen würden zum Herrn Elemente geworden sein, die im Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts anderes sind als die dienenden Glieder, durch deren geordnete und planmäßige Vereinigung die Organisation ihre spezifische wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie zu einem dritten Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital die Kraft, die persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die Mitarbeit der toten Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert weit zu erhöhen über den Wert, den alles an sich, außerhalb des organisierten Ganzen, in der Vereinzelung hätte.
Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein solche spezifische Tätigkeit ermöglicht.
Die Piraterie in der Rechtsgeschichte; Nachwirkungen früherer Anschauungen; Folgerungen für den Tatbestand im geltenden Rechte. I. Die Entwickelung des Zusammenlebens der organisierten menschlichen Verbände verläuft in der Richtung von einem die Verbände und ihre Angehörigen ergreifenden ständigen Kriegszustande zu einer friedlichen Gemeinschaft.
Diederich stieß um sich, bis er unter der Bühne stand. „Gemeine Verleumdung!“ schrie er Sötbier ins Gesicht. „Schämen Sie sich, seit Ihrer Entlassung sind Sie unter die Nörgler gegangen!“ Der von Kunze kommandierte Kriegerverein brüllte wie ein Mann: „Gemeinheit!“ und „Hört, hört!“ – indes die Organisierten pfiffen und Sötbier eine zitterige Faust machte gegen Diederich, der ihm drohte, er werde ihn einsperren lassen.
So verschiebt sich das Bild der angeblichen wirtschaftlichen Überlegenheit des deutschen Proletariats über das russische ganz bedeutend, wenn wir den Blick von der Tabelle der gewerkschaftlich organisierten Industrie- und Handwerksbranchen auf jene großen Gruppen des Proletariats richten, die ganz außerhalb des gewerkschaftlichen Kampfes stehen oder deren besondere wirtschaftliche Lage sich nicht in den engen Rahmen des alltäglichen gewerkschaftlichen Kleinkriegs hineinzwängen läßt.
In Wirklichkeit wird sie stets eine geschriebene Rechtsordnung sein, hinter der die souveräne Strafgewalt der im Staate organisierten Gemeinschaft steht. Wenn aber dieses gemeinschaftliche Gut ein höchster Zweck sein soll, dann müssen in dem höchsten Zwecke alle niedrigeren Zwecke notwendig enthalten sein. Diese niedrigeren Zwecke bestimmt unsere sinnlich-geistige Natur.
Der angebliche Gegensatz zwischen Sozialdemokratie und Gewerkschaften schrumpft bei dieser Sachlage zu einem Gegensatz zwischen der Sozialdemokratie und einem gewissen Teil der Gewerkschaftsbeamten zusammen, der aber zugleich ein Gegensatz innerhalb der Gewerkschaften zwischen diesem Teil der Gewerkschaftsführer und der gewerkschaftlich organisierten proletarischen Masse ist.
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